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allgemeine geschäftsbedingungen

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  1. Allgemeines

    Sämtliche Verkäufe und Lieferungen führen wir ausschließlich auf die Grundlage der nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen aus. Abweichende Bestimmungen des Bestellers bedürfen unserer Zustimmung. Vorgedruckte besondere Einkaufsbedingungen unseres Bestellers werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, dass schriftlich im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Mit der Annahme unseres Angebotes verzichtet unser Besteller auf die Anwendungen seiner besonderen Einkaufsbedingungen auch dann, wenn in seinem Auftrag, seinem Annahmeschreiben usw. seine besonderen Einkaufsbedingungen enthalten sind oder auf sie Bezug genommen wird. Handelsübliche bzw. geringfügig technische Abweichungen der Artikel in Form, Farbe und Größe behalten wir uns vor.

  2. Lieferung

    Vorgeschriebene Liefertermine werden möglichst eingehalten, bleiben aber für uns unverbindlich und schließen Schadensanspruch wegen verspäteter Lieferung aus. Von uns genannte oder bestätigte Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, die Liefertermine wurden als Fixtermine bestätigt. Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst in jedem Fall eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu gewähren. Lagerware liefern wir binnen 8 Tagen. Bei nicht vorrätigen Lagerwaren behalten wir uns Teillieferungen vor. Artikel mit Werbeanbringung sind im allgemeinen innerhalb 4-12 Wochen lieferbar. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 20% sind bei Artikeln mit Werbeanbringung zulässig.

  3. Verpackung, Versand und Gefahrenübergang

    Die Auslieferung der Waren erfolgt im Inland frei Haus, sofern der Nettowarenwert bei 350,– Euro liegt, ansonsten hat der Kunde die Kosten für Versand und Verpackung zu tragen. Bei Fehlen einer ausdrücklichen Weisung des Bestellers sind wir berechtigt, die Versandart und das Transportmittel sowie den Spediteur oder Frachtführer zu bestimmen. Mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr auf den Besteller über. Bei Transportschäden hat der Besteller unverzüglich eine Schadensmeldung bei den zuständigen Stellen zu veranlassen. Anfallende Frachtkosten berechnen wir zu Selbstkostenpreisen weiter. Mindestbestellwert liegt bei 50,– Euro. Waren, die für Sie bestellt werden müssen, sind vom Umtausch ausgeschlossen.

  4. Rücknahme und Umtausch

    Umtauschrecht für Lagerware besteht innerhalb 14 Tagen unbenutzt in Originalverpackung und in einwandfreiem Zustand. Rücksendungen müssen frei an uns zurückgeliefert werden. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel sind innerhalb von 7 Tagen, spätestens aber bis zum Ablauf von 6 Monaten seit Lieferung anzuzeigen.

  5. Druckaufträge

    Bei Werbeanbringungen garantieren wir ein sauberes Anbringen Ihrer Werbung im Rahmen der technischen Möglichkeiten und nehmen die Anbringung an der uns am werbewirksamsten erscheinenden Position des jeweiligen Artikels vor. Waren mit Werbeanbringungen sind vom Umtausch ausgeschlossen. Die Begutachtung und Freigabe von Korrekturabzügen, Zeichnungen oder Mustern entbindet uns von jeder Verantwortung für nicht beanstandete Fehler bezüglich des Druckstands, der Rechtschreibung oder des Motivs. Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass die von ihm erteilten Aufträge bzw. die von ihm vorgelegten Aufdrucke vom jeweiligen Urheber genehmigt sind. Wir führen keine diesbezügliche Überprüfung durch. Gleiches gilt für die Verletzung von Marken-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmusterrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten. Der Kunde stellt uns auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten frei. Bei allen Druckaufträgen entstehende Film- und Klischeekosten werden gesondert zu Selbstkostenpreisen in Rechnung gestellt. Bei unveränderten Nachdrucken entfallen diese Kosten.

  6. Angebot und Vertragsabschluß

    Alle telegrafischen, telefonischen oder mündlichen Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden unseres Angebotes bzw. des geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Angebotes an uns annehmen. Der Kunde bleibt bis zu diesem Zeitpunkt an das Angebot gebunden. Unsere Angebote sind freibleibend bis zum Zugang unserer Auftragsbestätigung. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in unseren Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen, sonstigen Unterlagen, liegt kein wirksames Angebot vor bzw. kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Der Kunde ist verpfl ichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass unser Angebot bzw. unsere Auftragsbestätigung korrigiert und erneuert werden kann.

  7. Preis und Zahlungsbedingungen

    Alle Katalogpreise sind Einzelnettopreise in Euro, zzgl. Mehrwertsteuer (Inland). Die Preise sind bis zum Erscheinen des folgenden Kataloges gültig. Sollten außergewöhnliche Schwankungen bei Rohstoff- und Devisennotierungen auftreten, müssen wir uns Preiskorrekturen vorbehalten. Zahlungen innerhalb von 30 Tagen rein netto vom Datum unserer Rechnung an, ohne Skontoabzug. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Bei Zahlungseingang innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum räumen wir 2% Skonto ein. Bei Neukunden behalten wir uns die Lieferung gegen Vorauskasse oder Nachnahmen vor. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde.

  8. Eigentumsvorbehalt

    Druckunterlagen (Prägestempel, Lithos- Filme, Druckklischees und Dateien) werden unser Eigentum. Prägestempel, Lithos- Filme, Druckklischees sowie von uns umformatierte Kundendateien bzw.- vorlagen werden maximal 2 Jahre bei uns aufbewahrt. Die Original-Kundendateien bzw.- vorlagen werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Ablieferzeitraum hinaus aufbewahrt. Ansonsten sind sie vom Besteller unverzüglich abzuholen, da diese sonst entsorgt werden. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Ist der Kunde Unternehmer, ist das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vorbehalten. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu veräußern, nicht aber zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde tritt die ihm aus dieser Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer bereits jetzt an uns ab. Der Kunde ist verpfl ichtet, uns jederzeit Auskunft über solche Foderungen zu geben sowie uns notwendige Unterlagen, insbesondere Rechnungskopien, zu übergeben, soweit er seinen Rückzahlungsverpfl ichtungen nicht mehr nachkommt, insbesondere wenn sich unser Kunde im Verzug mit seinen Zahlungspfl ichten befindet. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen oder anerkannt ist.

  9. Haftung

    Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadenersatz wegen vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung haften wir- außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten- nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Geisenheim. Ist der Käufer Kaufmann, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit ihm der Sitz des Verkäufers; der Verkäufer ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

  11. Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag
    1. Kündigt der Besteller den Vertrag, so sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung bis zu 20 % der Vertragssumme zu verlangen, wenn die Kündigung uns vor Abgabe der Druckvorlage an den Grafiker zugegangen ist. Ist der Zugang der Kündigung nach der Abgabe der Druckvorlage an den Grafiker aber vor Druckfreigabe erfolgt, sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung bis zu 40 % der Vertragssumme zu verlangen. Ist der Zugang der Kündigung nach der Druckfreigabe aber vor der Erstellung der Lithos-Filme und Werkzeuge erfolgt, sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung bis zu 55 % der Vertragssumme zu verlangen. Ist der Zugang der Kündigung nach der Erstellung der Lithos-Filme und Werkzeuge erfolgt, so sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung bis zu 100 % der Vertragssumme zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt, uns nachzuweisen, daß wir höhere Aufwendungen erspart haben.

    2. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl statt den Pauschalen gemäß der voranstehenden Ziffer den Ersatz der tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu verlangen.